Steuerbüro Willi Leimenstoll

Anpassung von Zinsfestsetzungen für Steuernachzahlungen und Steuererstattungen

Das Bundesverfassungsgericht hatte mit Beschluss vom 8. Juli 2021 die Verfassungswidrigkeit des bundesgesetzlichen Zinssatzes von jährlich 6 % für Steuernachzahlungen und Steuererstattungen festgestellt. Der Bundesgesetzgeber hat daraufhin eine verfassungsgemäße Neuregelung der Verzinsung, rückwirkend ab 1. Januar 2019 mit nunmehr 1,8 % pro Jahr beschlossen.

Ab Mitte Dezember 2022 werden die Finanzämter geänderte Zinsbescheide in allen offenen Fällen an die betroffenen Bürgerinnen und Bürger übersenden. Hierfür ist kein gesonderter Antrag erforderlich. 

Wichtige Informationen zur Grundsteuerreform

VIDEO: ELSTER-Ausfüllhilfe zur Grundsteuererklärung Baden-Württemberg
Grundsteuerreform - Mandanteninformation
Bitte lesen Sie das beigefügte Dokument.
Grundsteuerreform - Mandenteninformation.pdf (65.44KB)
Grundsteuerreform - Mandanteninformation
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Ausführliche bildliche Schritt für Schritt Anleitung über Elster
In dieser PDF ist eine ausführliche Schritt für Schritt Anleitung mit bildlicher Darstellung zur eigenständigen Bearbeitung der Grundsteuererklärung für Baden Württemberg über Elster enthalten.
Anleitung Grundsteuererklärung Baden-Württemberg ELSTER.pdf (4.15MB)
Ausführliche bildliche Schritt für Schritt Anleitung über Elster
In dieser PDF ist eine ausführliche Schritt für Schritt Anleitung mit bildlicher Darstellung zur eigenständigen Bearbeitung der Grundsteuererklärung für Baden Württemberg über Elster enthalten.
Anleitung Grundsteuererklärung Baden-Württemberg ELSTER.pdf (4.15MB)
Ausführliche bildliche Schritt für Schritt Anleitung über Elster - Sonderfälle
In dieser PDF ist eine ausführliche Schritt für Schritt Anleitung mit bildlicher Darstellung zur eigenständigen Bearbeitung bei diversen Sonderfällen der Grundsteuererklärung für Baden Württemberg über Elster enthalten.
Sonderfälle - Hilfe zum ausfüllen in Elster.pdf (1.44MB)
Ausführliche bildliche Schritt für Schritt Anleitung über Elster - Sonderfälle
In dieser PDF ist eine ausführliche Schritt für Schritt Anleitung mit bildlicher Darstellung zur eigenständigen Bearbeitung bei diversen Sonderfällen der Grundsteuererklärung für Baden Württemberg über Elster enthalten.
Sonderfälle - Hilfe zum ausfüllen in Elster.pdf (1.44MB)

Hilfreiche Links zur eigenständigen Übermittlung Ihrer Grundsteuerdaten:

https://www.elster.de ; https://grundsteuerreform.de/ ; https://finanzamt-bw.fv-bwl.de/Grundsteuer-neu ;  https://www.steuerchatbot.de/konsens.html ;  https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/?lang=de

Vorerfassungsbogen Baden-Württemberg
Vorerfassungsbogen Baden Wuerttemberg.pdf (621.05KB)
Vorerfassungsbogen Baden-Württemberg
Vorerfassungsbogen Baden Wuerttemberg.pdf (621.05KB)
Vorerfassungsbogen Baden-Württemberg
Vorerfassungsbogen-Baden-Wuerttemberg-2.5.xlsx (1.65MB)
Vorerfassungsbogen Baden-Württemberg
Vorerfassungsbogen-Baden-Wuerttemberg-2.5.xlsx (1.65MB)

Wichtige Informationen für Ihren Termin

Bitte lesen Sie folgendes Schreiben vor Ihrem Termin bei uns: 

 

Maßnahmen für Ihren Termin bei uns
Maßnahmen für Ihren Termin bei uns.pdf (46.73KB)
Maßnahmen für Ihren Termin bei uns
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In unserem Steuerbüro in Freiburg bieten wir Ihnen eine umfassende Beratung und sind ihr kompetenter Ansprechpartner bei allen steuerrecht­lichen und betriebswirtschaftlichen Fragen.

Auf unserer Internetseite finden Sie alle Informationen über unsere Kanzlei in Freiburg sowie alles Wissenswerte und wichtige Informationen rund um das Thema Steuern.

Wir möchten Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen. Schenken Sie uns Ihr Vertrauen und wir kümmern uns 
zuverlässig und kompetent um Ihre Belange. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung und stets aktuellem Wissensstand in Steuersachen sind Sie bei uns bestens aufgehoben. Wir möchten unter Berücksichtigung Ihrer individuellen Rahmenbedingungen Ihre steuerliche Belastung so gering wie möglich halten.

Gemeinsam mit unseren qualifizierten Mitarbeitern und Kooperationspartnern stehen wir Ihnen bei jedem
Anliegen und allen Fragen tatkräftig zur Seite. Überzeugen Sie sich in einem persönlichen Gespräch. Die Frage nach dem Honorar lässt sich einvernehmlich klären.

 

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Grundsätzlich gibt es für das Honorar des Steuerberaters drei Möglichkeiten:

  • Abrechnung nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV)
  • Pauschalhonorar für bestimmte Leistungen
  • Abrechnung nach Zeitaufwand

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